Wahlarzt

Alle Informationen zur Rückerstattung der Kosten

Als Wahlarzt wird ein Arzt bezeichnet, der keinen Vertrag mit einer Krankenkasse (GKK, BVA, SVA, SVB, KFA, …) hat. Durch diese Konstellation rechnet der Wahlarzt seine erbrachten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse ab, sondern stellt diese dem Patienten in Rechnung. Das heißt du kannst deine e-card hier nicht verwenden.

Rechnung und Rückerstattung der Kosten

Jeder Patient hat das Recht sich den Arzt seiner Wahl (Wahlarzt) selbst auszusuchen, auch wenn der Arzt keinen Vertrag mit der Krankenkasse des Patienten hat. Der Arzt kann aufgrund des fehlenden Vertragsverhältnisses mit der Krankenkasse des Patienten nicht direkt abrechnen, daher stellt der Wahlarzt die erbrachten Leistungen dem Patienten in Rechnung. Diese Rechnung kann in den meisten Fällen auf verschiedenste Weise beglichen werden:

Noch in der Praxis:

  • Barzahlung

…oder zu einem späteren Zeitpunkt:

  • Erlagschein
  • Überweisung

In all diesen Fällen kann der Patient diese Honorarnote bei seiner Krankenkasse einreichen und teilweise Kostenrückerstattung beantragen. Eine Zahlungsbestätigung darf dabei nicht fehlen, bei Barzahlung bestätigt diese noch der Arzt in der Praxis, bei allen anderen Zahlungsmöglichkeiten muss eine Bestätigung der Bank vorgelegt werden. Der moderne Patient von heute druckt sich diese jeweils selbst im Onlinebanking aus und gibt die Bestätigung samt Rechnung direkt bei seiner Krankenkasse ab.

Errechnung der Kosten und rechtliche Grundlage

Der Patient, der bei einem Wahlarzt in Behandlung war, erhält 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt nach Kassentarif für dieselbe Leistung erhalten hätte. Dies ist in den österreichischen Gesetzen verankert und hat für alle Patienten gleichermaßen Gültigkeit.

Rechtsquelle: § 131 ASVG

Zu beachten ist jedoch, dass man nicht automatisch 80% der Honorarnote des Wahlarztes rückerstattet bekommt, da Wahlärzte nicht an Kassentarife gebunden sind und die Kosten für diverse Behandlungen daher abweichen können. Zudem bieten Wahlärzte in Kassentarifen nicht enthaltene Privatleistungen an – bei reinen Privatleistungen erhält der Patient keine Kostenrückerstattung von seiner Krankenkasse.

Wieviel du von deiner Krankenkasse in etwa rückerstattet bekommst, kannst du noch vorab bei deinem jeweiligen Wahlarzt oder bei deiner Krankenkasse erfahren.